Obligatorisches-Schiessen
Schiesspflicht 2026
Obligatorisches Programm
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2025 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben, sind dieses Jahr schiesspflichtig. Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden. Die diesjährige Schiesspflicht muss bis am 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Dazu gehört die SG Oftringen-Küngoldingen. Die möglichen Schiessdaten 2026 auf der Schiessanlage Spiegelberg können dem Jahresprogramm entnommen werden.
Armeeangehörige, welche 2026 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig. Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug sowie der persönliche Gehörschutz. Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.
Bedingungen Gewehr 300 m
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.
Bedingungen Pistole 25 m
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 120 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Militärbehörde.